- Änderungen im CH-Fam. Recht

Der Familienname:

Nach der Heirat tragen Sie beide als Familiennamen den Namen des Mannes. Sie können sich auch für den Namen der Frau entscheiden. Dazu müssen Sie vor der Heirat bei der Regierung Ihres Wohnsitzkantons eine Bewilligung einholen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Namen nach der Trauung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern können.



Der Doppelname der Frau od. des Mannes:

Möchten Sie als Ehefrau oder als Ehemann nicht auf Ihren vorehelichen Namen verzichten, dürfen Sie diesen dem Familiennamen voranstellen. Den Wunsch nach einem Doppelnamen müssen Sie dem Zivilstandsamt vor der Heirat mitteilen.

Der Allianzname:

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsregister nicht eingetragen. Sie können ihn aber auf Wunsch im Pass aufführen lassen.

Der Name der Kinder:

Die gemeinsamen Kinder tragen den Familiennamen der Eltern

Nadia Braun und Christian Tanner wollen heiraten und wünschen sich Kinder. Beim Namen müssen sie sich zwischen folgenden vier Varianten entscheiden:

1) Nadia Tanner Christian Tanner Kinder: Tanner
2) Nadia Braun Tanner Christian Tanner Kinder: Tanner
3) Nadia Braun Christian Braun Kinder: Braun
4) Nadia Braun Christian Tanner Braun Kinder: Braun

Wählen Nadja und Christian den Familiennamen Tanner, dürfen sie im Alltag auch den Allianznamen Tanner-Braun verwenden (mit Bindestrich). Lautet der Familienname Braun, dürfen sie sich Braun-Tanner nennen.

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