In der Schweiz wird jede Geburt und Todesfall an dem Ort registriert an dem man geboren respekt. gestorben "ist". Jedoch auch auf der Heimatgemeinde eines jeden Bürgers. Die Heimatgemeinde ist immer die Gemeinde, wo der Vater Bürger "war". Diese wird auch zur
Heimatgemeinde einer Frau wenn sie heiratet.
Ein Mann behält sein Lebenlang seinen Bürgerort. Bei einer Frau wechselt dieser jedoch, wenn sie sich scheiden lässt und sich wieder verheiratet. Das heißt die Frau hat dann zwei Bürgerorte. Der Zweite wäre dann der Bürgerort von ersten Ehemann.
Um von einer Heimatgemeinde Auskunft über einen Bürger, egal ob lebend oder verstorben, zu erhalten, benötigt man die Bewilligung des Kantons. Ohne diese Bewilligung erhält man keine Auskunft. Nicht einmal, wenn es sich um verstorbene Personen aus der eigenen Familie handelt. Und selbst wenn man eine Bewilligung bekommt, ist die Gemeinde nicht dazu verpflichtet zu helfen oder dem Suchenden alle Bücher zu zeigen. Daher sind Kirchenbücher und Bibliotheken eine sehr gute Hilfe in der Schweiz.
Bewilligung:
Die Bewilligung, erhält man in der Regel, in der Wohngemeinde (Rathaus) oder in der nächst grösseren Stadt.
Heimatgemeinde:
Die Heimatgemeinde ist nicht dazu verpflichtet Auskünfte zu geben.
Kichenbücher:
Kirchenbücher werden in der Gemeinde aufbewahrt und die bleiben immer dort.
Bibliotheken:
Zitat:
Vor 1876 führte der Pfarrer die Tauf-, Ehe- und Sterbebücher. Diese reichen manchmal in die 80er Jahre des 16. Jahrhunderts zurück. Meistens haben diese Bücher aber kein Namenregister, also müssen Sie Eintrag für Eintrag durchsehen. 1974/75 wurden alle Pfarrbücher des Kantons auf Mikrofilme photographiert. Diese können im Staatsarchiv eingesehen werden.
Alles nachzulesen unter: http://www.staluzern.ch/info/genealogie.html
Weitere nützliche Links zum Thema:
Schweizerische Landesbiliothek:
http://www.snl.admin.ch/slb/dienstleistungen/swissinfodesk/00802/index.html?
Infos zu CH-Familienforschung:
http://www.eye.ch/swissgen/intro-d.htm
http://www.eye.ch/swissgen/schweiz.html
http://www.swissgenealogie.ch/GHGZ/infos/links.htm#ch
Telefonbuch:
http://tel.search.ch/
Gesetzliche Bestimmungen:
http://www.ag.ch/zivilstandswesen/de/pub/angebote/familienforschung.php
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei PJ, der uns diese Informationen geliefert bzw. für das Forum zur Verfügung gestellt hat.